Zentrumszuschläge für Endometriosezentren? Überprüfung der Voraussetzungen gemäß der Zentrums-Regelungen vom Gemeinsamen Bundesausschluss (G-BA)
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Abstract
Zusammenfassung Zentren und Schwerpunkte – z. B. Endometriosezentren (EZ) – übernehmen im Gesundheitssystem wichtige Aufgaben, die nicht notwendigerweise über Fallpauschalen oder Zusatzentgelte finanziert sind. Am 01.01.20 sind die „Regelungen zur Konkretisierung der besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten gemäß §136c Abs. 5 SGB V“ vom G-BA in Kraft getreten. Sie bieten die Grundlage für die Vereinbarung von Zentrumszuschlägen für die Wahrnehmung von besonderen Aufgaben zwischen Kliniken und Leistungsträgern. Diese Arbeit überprüft systematisch, ob und unter welchen Voraussetzungen die besonderen Aufgaben von Stiftung Endometrioseforschung (SEF) zertifizierte EZ zuschlagsberechtigt sind. Im Ergebnis erfüllen SEF zertifizierte EZ allgemeine typische Zentrumsaufgaben, jedoch fehlen EZ aktuell (politische) Voraussetzungen, die zur Erlangung von Zentrumszuschlägen notwendig sind.
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